Berger FM GmbH
Stand 01.11.2010 DLV (Kurzform nicht für Bauleistungen)
1. Vertragsarten
Soweit nicht durch einen exklusiven Dienstleistungsvertrag anders vereinbart, gelten für sämtliche Dienstleistungen der Berger FM GmbH die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsgrundlage. Ein Vertrag kommt immer dann Zustande, wenn der Auftraggeber der Berger FM GmbH ein schriftlichen formlosen Auftrag erteilt, sofern der Auftraggeber im Angebot auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde. Gleiches gilt bei schriftlich erteilten Auftragsbestätigungen mit dem Hinweis auf die AGB’s.
1.1 Art und Umfang der Leistung
Die Berger FM GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Dienstleistungen werden grundsätzlich an normalen Werktagen in der Zeit zwischen 07:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen und sind ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ausnahme zum schriftlichen Auftrag gilt bei Störungen sowie Gefahr im Verzug in Technik betreuten Objekten.
2. Vertragsbeginn, Vertragsänderung, Vertragslaufzeit
Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftragnehmer die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht und / oder der Auftragnehmer mit der Leistung beginnt. Soweit nichts anderes vereinbart ist gilt die Laufzeit für wiederkehrende Dienstleistungen (auch Winterdienst) zwei Jahre. Diese verlängert sich automatisch und ohne Ankündigung um 1 Jahr, sofern wiederkehrende Dienstleistungen (auch Winterdienst) nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt worden sind. Bei Vollkaufleuten oder die die durch solche vertreten werden gilt ein Vertrag auch dann als geschlossen sofern diese Aufträge per Email mit vorangegangener Nutzungsvereinbarung oder telefonisch übermittelt wurden. Vertragsbeginn ist hierbei Tag der Leistungsaufnahme.
3. Material und Geräte ( gilt für Unterhalts und Baureinigungen )
Die Berger FM GmbH stellt die für die Regel-Dienstleistungen erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt im Bereich Gebäudereinigung dafür die Kosten.
4. Räume und Energie
Sofern für objektbezogene Dienstleistungen Unter- oder Einstellmöglichkeiten für Dienstleistungsgebundene Geräte oder Gegenstände benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber kostenfrei zu stellen.
4.1.
Alle für die Dienstleistung benötigte Energie und Wasser sind vom Auftraggeber sofern nicht anders vereinbart kostenlos bereit zu stellen.
5. Gewährleistung
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Arbeiten von der Berger FM GmbH berücksichtigt werden. Mängelrügen und oder Gewährleistungsansprüche für Notreparaturen die zur Vorbeugung und oder zur Schadensminderung ausgeführt werden unterliegen weder der gesetzlichen noch irgendeiner anderen Gewährleistung. Hieraus entstehende Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Berger FM GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Berger FM GmbH im Rahmen der Ziffer 11.
7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Berger FM GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen sofern diese hierzu geeignet und gegebenenfalls zugelassen sind.
8. Unterbrechung der Dienstleistung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Berger FM GmbH die Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Berger FM GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
9. Vergütung, Zahlungsverzug und Zahlungsziele
Für die Regelleistung (wiederkehrende Dienstleistung) sind die vereinbarten Preise der einzelnen Leistungen aus dem Angebot-/Auftragsschreiben zum 5. Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten.
Bei Einzel- bzw. Einmalaufträgen (z.B. Reparaturarbeiten) gilt sofern nicht anders vereinbart ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Fertigstellung bzw. Rechnungserhalt.
Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug des Auftraggebers ruhen alle Verpflichtungen der Berger FM GmbH nebst deren Haftung ohne das der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag entbunden ist.
Für jede erstellte Mahnung (ausgenommen Zahlungserinnerung) ist die Berger FM GmbH berechtigt eine Aufwandsentschädigung / Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro zzgl. der Verzugszinsen nach geltendem Recht, differenziert zwischen Privat- und Geschäftsperson zu erheben.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis oder Leistung beruht. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug kann die Berger FM GmbH nach eigenem Ermessen zur eigenen Entlastung ein Inkassobüro mit den offenen Forderungen aus Lieferung- und Leistung beauftragen, die hieraus entstehenden Kosten gehen zur Lasten des Auftraggebers.
10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers oder Rechtsnachfolge bei juristischen Personen tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war sofern diese ein Privatperson ist. Durch Tod, erlöschen, Liquidation, Betriebsaufspaltung oder sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Berger FM GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Berger FM GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten der Mitarbeiter der Berger FM GmbH verursacht werden. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
13. Kündigung, Mängelrüge, Nachweispflicht
Die Kündigung von wiederkehrenden Dienstleistungen ist unter Einhaltung der Fristen von Punkt 2 dieser AGB«s nur schriftlich per eingeschriebenen Brief zulässig.
Mängelrügen und Schadensersatzansprüche sind innerhalb der in Punkt 5 dieser AGB«s geregelten Fristen beweissicher anzumelden.
Bei Haftungs- oder Schadensersatzansprüchen unterliegt der Auftraggeber der kostenlosen Nachweispflicht sofern er Ansprüche gegenüber der Berger FM GmbH geltend machen will.
14. Preisänderung
Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten sowie Betriebsmittel oder andern in den für die Dienstleistung erforderlichen Kosten ist die Berger FM GmbH berechtigt, diese durch Erbringung eines Nachweises mit Tag der Entstehung an den Auftraggeber weiter zu reichen und die Preise der betroffenen Dienstleistung(en) anzupassen. Die Preise gelten zzgl. Der jeweils geltenden ges. MwSt.
15. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Berger FM GmbH, Hameln.
17. Arbeitsabläufe und Störungen
Sofern die vertraglich vereinbarte Leistung durch Dritte oder den Auftraggeber selbst so behindert werden, dass eine sichere oder schadensfreie Durchführung nicht gewährleistet ist, muß die Berger FM GmbH die Arbeit nicht unter erhöhtem Aufwand durchführen. Ein solcher Vorfall berechtigt den Auftraggeber nicht zur Rechnungskürzung bei einem Pauschal- / Rahmen-/ oder Dienstleistungsvertrag mit Pauschalpreis – sofern vertraglich nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Sollte zum gefahrlosen durchführen der Leistungen Absperrmaßnahmen in größerem Umfang erforderlich sein, trägt die Kosten der Auftraggeber. Gleiches gilt für benötigte Hilfsmittel zur gefahrlosen Leistungserfüllung wie z.B. Hubarbeitsbühne, Kran, Gerüst o.ä. Hierfür erstattet der Auftraggeber nach Vorlage der entsprechenden Rechnung die Kosten an die Berger FM GmbH.
18. Grünflächenpflege
Unter der Pflege von Grünflächen versteht sich die bei der Übernahme der Berger FM GmbH vorhandene Substanz zu erhalten bzw. zurück zuschneiden. Die Pflege von Grünflächen beinhaltet nicht, das Einbringen von Material wie z.B. Rindenmulch, Erde, Chemie, Pflanzen, Samen. Sowie den Rückschnitt von großen Gewächsen wie Büschen, Sträuchern, Bäumen und Totholzentfernung in einer Höhe von über 3 Metern, sofern die nicht explizit vereinbart und bepreist wurde.
19. Hausmeister
Der Hausmeister sorgt für Gebäude und Betriebssicherheit der ihm übertragenen Anlage/des ihm übertragenen Gebäudes im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Hausmeister führt keine Instandsetzungs-, Prüf- oder Wartungsarbeiten aus, sofern dies nicht konkret vereinbart wurde. Um seine Arbeit bestmöglich zu erfüllen benötigt der Hausmeister mindestens 2 Satz Generalschlüssel, uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen technisch relevanten Räumen, sowie Zugang zu bautechnischen Zeichnungen, Lageplänen, Schaltplänen etc. Der Auftraggeber berechtigt den Hausmeister bei von der Liegenschaft/Anlage ausgehenden unmittelbarer Gefahr im Verzug, zum Schutz vor Leib und Leben sowie zur Vermeidung von Schäden an der Liegenschaft, selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen oder/und die Beauftragung zur Durchführung von Maßnahmen an Dritte in Form von Aufträgen zu erteilen. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber in vollem Umfang. Sofern er der Berger FM GmbH diese Maßnahmen nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
20. Winterdienst
Die Berger FM GmbH übernimmt nur Verkehrssicherungspflichten, sofern sie hierzu einen detaillierten Lageplan mit den entsprechend zu sichernden Flächen seitens des Auftraggebers erhält, und hierzu jederzeit uneingeschränkt Zugang zu den gezeichneten Flächen hat. Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den für die jeweilige Gemeinde geltenden Ortssatzungen in der jeweils gültigen Fassung. Sofern es die Gegebenheiten erfordern, dass der Winterdienst nicht mehr mit normalen Räum- und Streufahrzeugen (Schneeschild + Streuer) durchzuführen ist oder die Schnee- und Eismengen aufgrund von Platzmangel umzudisponieren sind, trägt der Auftraggeber die dafür notwendigen Kosten. Die Entscheidung hierzu trägt der Auftragnehmer vor Ort situationsbedingt. Der Auftraggeber ist hierüber wenn möglich vor Entstehung der zusätzlichen Kosten zu informieren. Der Winterdienst wird nur auf dafür geeignetem Untergrund vollständig durchgeführt, d.h. auf Flächen mit losem Untergrund wie z.B. verdichtetem Mineralgemisch, wassergebundene Oberflächen, Rasen o.ä. ist ein vollständiges freimachen von Schnee und Eis ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber das freimachen trotzdem verlangen ist hierfür eine gesonderte Vergütung fällig und die Berger FM GmbH haftet für Schäden am Untergrund nicht. Die Beseitigung von Dachlawinen oder das beseitigen von Eisseeartigengebilden durch verstopfte Dachabläufe oder andere baulichen Mängeln ist nicht Bestandteil der Regelleistung im Winterdienst und ist gegen Auftrag gesondert zu vergüten.
21. Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG
Die BergerFM GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherschlichtungsgesetzt.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle:
Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
verhandelt werden.